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   OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16374
OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11 (https://dejure.org/2014,16374)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2014 - 1 KN 121/11 (https://dejure.org/2014,16374)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 1 KN 121/11 (https://dejure.org/2014,16374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berührung nachbargemeindlicher Belange durch eine Ausweisung von Groß-Gewerbegebieten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berührung nachbargemeindlicher Belange durch eine Ausweisung von Groß-Gewerbegebieten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einzelhandel mit Verkaufsfläche von bis zu 50.000 m² : Nachbargemeinde muss gehört werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bebauungspläne der Gemeinde Bispingen am Tourismusstandort Horstfeld unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bebauungspläne der Gemeinde Bispingen am "Tourismusstandort Horstfeld" unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansiedelung mehrerer eng benachbarter Einzelhandelsbetriebe als Einzelhandelsgroßprojekt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bebauungspläne der Gemeinde Bispingen am "Tourismusstandort Horstfeld" unwirksam

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Raumordnungsrechtliche Relevanz von Einzelhandelsagglomerationen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansiedelung mehrerer eng benachbarter Einzelhandelsbetriebe als Einzelhandelsgroßprojekt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Einzelhandelsagglomerationen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 93
  • DVBl 2014, 1470
  • DÖV 2014, 1065
  • BauR 2015, 717
  • BauR 2015, 73
  • ZfBR 2015, 65
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.11.2011 - 4 CN 9.10

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020; Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 10.11.2011 - 4 CN 9.10 - die raumordnungsrechtliche Relevanz von Agglomerationen bejaht und aufgezeigt, wie Gemeinden diese planerisch verhindern könnten.

    Zwar geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass - auch unter Angemessenheitsgesichtspunkten - Agglomerationsverbote Gemeinden nicht jede Bauleitplanung verwehren, die rein theoretisch Agglomerationen ermöglichen könnte, und verwendet in diesem Sinne den Begriff der "handgreiflichen Konfliktsituation" (Urt. v. 10.11.2011 - 4 CN 9.10 -, BVerwGE 141, 144 = juris-Rn. 20).

    Allgemein kann insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.2011 - 4 CN 9.10 -, BVerwGE 141, 144 = juris-Rn. 16 ff. verwiesen werden.

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 1 KN 215/10

    Zulässigkeit der Festsetzung nur eines einzigen Hersteller-Direktverkaufszentrums

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    Der Senat habe im Urteil vom 25.4.2012 - 1 KN 215/10 - sogar eine Beeinträchtigung der relativ kleinen Antragsgegnerin durch das FOC A. in Frage gestellt; erst recht sei dann eine Betroffenheit der größeren Antragstellerin durch nicht großflächigen Einzelhandel zu verneinen.

    Auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, UA S. 25, kann sich die Antragsgegnerin schon deshalb nicht berufen, weil sie in diesem Verfahren selbst geltend gemacht hatte, ihre Innenstadt sei durch ein FOC nicht bedroht; dessen ungeachtet hatte der Senat die Antragsbefugnis dort nicht verneint, sondern offen gelassen.

    Die Antragsgegnerin hat sich in der Vergangenheit zudem bemüht, auf dem Gelände ein Outlet Center, also zentrenrelevanten Einzelhandel, anzusiedeln, und hierfür auch eine Vorhabenträgerin gefunden (vgl. Senatsurt. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, UA S. 46).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 2875/06

    Gemeindlicher Rechtsschutz gegen raumordnungsrechtswidrigen Bauleitplan einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    Zumutbar wäre es aber gewesen, ein - realistisches - Worst-Case-Szenario zu bilden, z.B. durch Prüfung, für welche Sortimente ein Einzelhandelsstandort F. attraktiv sein könnte und welche von diesen besonders geeignet sind, den Einzelhandel in Nachbargemeinden zu schädigen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007 - 3 S 2875/06 -, NVwZ-RR 2008, 369 = juris-Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    Jedenfalls wären die Abwehrmöglichkeiten der Antragstellerin insoweit deutlich vermindert (vgl. Senatsbeschluss v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, ZfBR 2006, 168).
  • BVerwG, 13.11.2012 - 4 B 21.12

    Rechtmäßigkeit der Zielfestlegegung in einem Raumordnungsplan bzgl.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    Abgesehen davon, dass den Raumordnungsplänen insoweit bis zu einem bestimmten Grad eine pauschalierende Betrachtungsweise zuzubilligen ist, da in atypischen Fällen die Möglichkeit des Zielabweichungsverfahrens offen steht (vgl. BVerwG 13.11.2012 - 4 B 21.12 -, BauR 2013, 558 = juris-Rn. 4), ist aber nicht einzusehen, weshalb die Antragsgegnerin nicht zumindest zentrenrelevante Sortimente vollständig ausschließen, inhaltlich und nach der Verkaufsfläche beschränken bzw. nur ausnahmsweise zulassen (§ 1 Abs. 5, Abs. 9 BauGB) kann; im letzteren Fall könnten einzelne für die von ihr angestrebte touristische Entwicklung unentbehrliche Einzelhandelsbetriebe per Ausnahme zugelassen werden, solange eine Agglomeration nicht zu befürchten ist.
  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    Das muss nicht alles im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt, sondern kann auch in anderen zentralen Versorgungsbereichen einer Standortgemeinde gesichert/erreicht werden (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307 = NVwZ 2008, 308 = BRS 71 Nr. 89; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590 = BRS 74 Nr. 97).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    Das muss nicht alles im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt, sondern kann auch in anderen zentralen Versorgungsbereichen einer Standortgemeinde gesichert/erreicht werden (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307 = NVwZ 2008, 308 = BRS 71 Nr. 89; Urt. v. 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 = NVwZ 2010, 590 = BRS 74 Nr. 97).
  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    Geht man davon aus, dass bei der Beurteilung der Auswirkungen eines Angebotsbebauungsplans nicht die von der planenden Gemeinde favorisierte oder auch nur naheliegendste, sondern auch eine Nachbarn stärker belastende Ausnutzung zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.2012 - 4 BN 19.12 -, BauR 2013, 753 = juris-Rn. 5), so wäre zu unterstellen, dass diese Fläche vollständig oder doch zu einem erheblichen Teil von - für sich nicht großflächigen - Einzelhandelsbetrieben ausgenutzt würde, die zusammen eine Verkaufsfläche von bis zu 40-50.000 m² aufweisen könnten.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    Dass sich eine Innenstadt/ein zentraler Versorgungsbereich nach den tatsächlichen Verhältnissen (vgl. zu § 34 Abs. 3 BauGB BVerwG, B. v. 12.7.2012 - 4 B 13.12 -, NVwZ 2012, 1565 = BauR 2012, 1760) eindeutig abgrenzen lässt, ist geklärt.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13

    Hinreichende Bestimmtheit des Raumordnungsziels "Integrationsgebot"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2014 - 1 KN 121/11
    27 Zur rechtlichen Bedeutung und zur Bestimmtheit des Integrationsgebots hat der Senat in seinem Beschluss vom 17. Mai 2013 (- 1 ME 56/13 -, juris-Rn. 29 ff. = DÖV 2013, 697, nur Leitsatz) ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung

    Sollte - vgl. auch die Stellungnahme der Obersten Landesplanungsbehörde vom 12. Dezember 2016 - der Standort mangels Wohnbebauung im unmittelbaren Umfeld des geplanten SO-Gebietes als städtebauliche Randlage und somit als nicht integriert i. S. von Nr. 5.3.2 LEP 2013 zu bewerten sein, käme es - um einen landesplanerischen Zielverstoß auszuräumen (zum Zielcharakter vgl. NdsOVG, U. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 - juris Rn. 27 ff.) - darauf an, ob der Antragsgegnerin der Nachweis gelungen ist, dass geeignete integrierte Standorte für das Einzelhandelsgroßprojekt und damit speziell für das vorgesehene Sondergebiet aufgrund der topografischen Bedingungen nicht gegeben sind.

    Auch baulich selbstständige Vorhaben vermögen aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs negative raumordnerische Wirkungen auszulösen (VGH BW, B. v. 18.5.2016 a. a. O. juris Rn. 16; zum landesplanerischen Begriff der Agglomeration und der Bedeutung in der Bauleitplanung vgl. z. B. BVerwG, U. v. 10.11.2011 - 4 CN 9.10 - BVerwGE 141, 144 ff.; VGH BW, B. v. 18.5.2016 - 8 S 703/16 - juris Rn. 11 ff.; NdsOVG, U. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 - juris Rn. 37 ff.).

    Der Antragsgegnerin hätten hierfür unterschiedliche städtebauliche Planungsinstrumente zur Verfügung gestanden, wie etwa der generelle Ausschluss von Einzelhandel gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO, bestimmte sortimentsbezogene Beschränkungen gem. § 1 Abs. 9 BauNVO, eine Gliederung nach der Art der baulichen Nutzung räumlich nach unterschiedlichen Arten /Unterarten des Einzelhandels nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und § 1 Abs. 9 BauNVO und /oder die Steuerung der zulässigen Größe der Einzelhandelsbetriebe durch Festlegung der überbaubaren Flächen in Kombination mit der Festsetzung des Maßes der Nutzung (BVerwG, U. v. 10.11.2011 a. a. O. juris Rn. 16; VGH BW, B. v. 18.5.2016 a. a. O. juris Rn. 19; NdsOVG, U. v. 10.7.2014 a. a. O. juris Rn. 41).

    Eine Pflicht der Gemeinden, die der raumordnerischen Einzelhandelssteuerung dienenden Ziele auch bei der Ausweisung von Gewerbeflächen zu beachten, ist - jedenfalls dann, wenn (wie vorliegend) die Bildung einer Einzelhandelsagglomeration nicht unrealistisch ist - kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentum der Planunterworfenen (Art. 14 GG) oder die Planungshoheit der Gemeinden (BVerwG, U. v. 10.11.2011 - 4 CN 9.10 - BVerwGE 141, 144 ff. = juris Rn. 10 ff.; NdsOVG, U. v. 10.7.2014 a. a. O. juris Rn. 41).

    Die für Einzelhandelsgroßprojekte geltenden raumordnerischen Vorgaben sind im Rahmen der Bauleitplanung nicht erst dann zu beachten, wenn die Bildung einer raumbedeutsamen Agglomeration mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ihre Bildung unmittelbar bevorsteht; entscheidend ist vielmehr, ob die Bildung von Agglomerationen des zentrenrelevanten Einzelhandels, die die Raumbedeutsamkeitsschwelle überschreiten, auf den Nutzungsflächen kein völlig unrealistisches Szenario darstellt (vgl. auch NdsOVG, U. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 28.02.2017 - 15 N 15.2042

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Sondergebietsfläche für großflächigen

    Gemessen an diesem Zweck ist der für eine schädliche Agglomeration im Sinn des Raumordnungsrechts vorausgesetzte räumliche und funktionale Zusammenhang einzelner Einzelhandelsbetriebe nicht schon dann zu verneinen, wenn einzelne Einzelhandelsbetriebe baulich vollständig voneinander getrennt sind (BayVGH, U.v. 14.12.2015 a.a.O. juris Rn. 68; VGH BW, B.v. 18.5.2016 a.a.O. juris Rn. 16; zum landesplanerischen Begriff der Agglomeration und der Bedeutung in der Bauleitplanung vgl. z.B. BVerwG, U.v. 10.11.2011 - 4 CN 9.10 - BVerwGE 141, 144 ff.; VGH BW, B.v. 18.5.2016 - 8 S 703/16 - juris Rn. 11 ff.; NdsOVG, U.v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 - juris Rn. 37 ff.).

    Die Bildung von Agglomerationen des zentrenrelevanten Einzelhandels, die die Raumbedeutsamkeitsschwelle überschreiten, stellt auf den überplanten Nutzungsflächen kein völlig unrealistisches Szenario dar (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2015 - 15 N 15.1201 - juris Rn. 74 f.; NdsOVG, U.v. 10.7.2014- 1 KN 121/11 -juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt;

    Die Antragsgegnerin hat in der Abwägung auf das abzustellen, was "nach Lage der Dinge", d. h. bei Berücksichtigung der konkreten Situation des Plangebiets und bei vollständiger Ausnutzung der Planfestsetzungen realistischerweise zu erwarten ist (vgl. Senatsurt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, BRS 82 Nr. 10 = juris Rn. 53; Senatsbeschl. v. 22.12.2014 - 1 MN 118/14 -, BRS 82 Nr. 40 = juris Rn. 34).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 1 MN 154/20

    Anschmiegen; Beeinträchtigungsverbot; Begründungslast; Darlegungslast;

    Entsprechend ihrer unterschiedlichen Versorgungsfunktion können sowohl Innenstädte bzw. deren Ortsmitten/-kerne als Hauptzentren als auch Stadtteilzentren als Nebenzentren das Kriterium der "städtebaulich integrierten Lage" erfüllen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 30; v. 20.3.2014 - 1 MN 7/14 - BauR 2014, 949 = BRS 82 Nr. 17 = juris Rn. 63.; Senatsurt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, BauR 2015, 73 = BRS 82 Nr. 10 = juris Rn. 29; v. 6.6.2016 - 1 KN 83/14 -, BauR 2016, 1439 = BRS 84 Nr. 3 = juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 1 MN 118/14

    Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Festsetzung; Grenzabstand; Ausnahme von

    Erstens ist im Rahmen der Abwägung auf das abzustellen, was "nach Lage der Dinge", d. h. bei Berücksichtigung der konkreten Situation des Plangebiets und bei vollständiger Ausnutzung der Planfestsetzungen realistischerweise zu erwarten ist (vgl. Senat, Urt. v. 17.11.2011 - 1 KN 71/08 -, juris Rn. 26 = BauR 2012, 623 = BRS 78 Nr. 73); es bedarf der Betrachtung eines realistischen Worst-Case-Szenarios (vgl. Senat, Urt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, juris Rn. 53).
  • VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17

    Zielabweichung vom Landesraumordnungsprogramm

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts stehen städtebaulich integrierte Lagen im engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den zentralen Versorgungsbereichen im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 9 Abs. 2a BauGB (Nds. OVG, Beschl. v. 17.5.2013 - 1 ME 56/13 -, juris Rn. 29 ff.; Beschl. v. 20.3.2014 - 1 MN 7/14 - juris Rn. 62 ff. = BauR 2014, 949; Urt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, juris).

    Insbesondere ist nicht abschließend zu klären, ob der Begriff des "zentralen Siedlungsgebietes des jeweiligen Zentralen Ortes" angesichts des der Regionalplanung übertragenen Konkretisierungsauftrags in Abschnitt 2.2 Ziff. 04 LROP hinreichend bestimmbar ist, um dem Konzentrationsgebot im Verhältnis zur Gemeinde Zielqualität zu verleihen (vgl. schon Nds. OVG, Urt. v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 -, Rn. 46 juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 39/18

    Baugenehmigung für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes

    Im Übrigen könnte einem atypischen Fall durch die Zulassung einer Zielabweichung Rechnung getragen werden (vgl. OVG RhPf, Urteil vom 23. März 2012 - 2 A 11176/11 - juris Rn. 39; vgl. auch NdsOVG, Urteil vom 10. Juli 2014 - 1 KN 121/11 - juris Rn. 37; offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 13. November 2012 - 4 B 21.22 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2017 - 2 D 98/15

    Festlegung von Nutzungsanteilen (Quoten) und Quantifizierung einer Nutzungsart;

    Hierbei handelt es sich nicht nur um eine allgemein eingeführte, hinreichend präzise Begrifflichkeit, die in der Rechtsprechung vielfach Verwendung findet, vgl. nur aus der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts OVG NRW, Urteil vom 30. Juli 2015 - 2 D 38/14.NE -, BRS 83 Nr. 35 = juris Rn. 86 ff., und vom 1. September 2014 - 10 D 5/13.NE -, juris Rn. 38 ff.; siehe auch Nds. OVG, Urteil vom 10. Juli 2014 - 1 KN 121/11 -, BRS 82 Nr. 10 = juris Rn. 31 ff., sondern konkret um einen durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Antragsgegnerin für deren Bauleitplanung individuell konfigurierten Terminus.
  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 15 N 16.2373

    Zentraler Versorgungsbereich, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum

    Im Rahmen ihrer Sachverhaltsermittlungspflicht gem. § 2 Abs. 3 BauGB wäre es Sache der Antragsgegnerin gewesen, die möglichen diesbezüglichen Auswirkungen der Planung - soweit sie städtebaulich relevant sind - vollständig, d.h. auf im Zeitpunkt der Satzungsbeschlussfassung (§ 10 BauGB) noch aktuellen Grundlagen, aufzuarbeiten, zu quantifizieren und schließlich zu bewerten (im Verhältnis zur Nachbargemeinde vgl. NdsOVG, U.v. 10.7.2014 - 1 KN 121/11 - ZfBR 2015, 65 = juris Rn. 53).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 10 A 15.12

    Klage der Stadt Eberswalde gegen einen Bebauungsplan der Nachbargemeinde

    Ein Bebauungsplan, der dem Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB nicht entspricht, ist unwirksam (vgl. HessVGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, juris Rn. 40; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Juli 2014 - 1 KN 121/11 -, juris Rn. 54; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl., § 1 Rn. 42 m.w.N.).
  • VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelskonzept;

  • VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14

    Anforderungen an ein landesplanerisches Anpassungsverlangen

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 1 MN 102/14

    Auslegung des Begriffs des Anschmiegens an einen zentralen Versorgungsbereich

  • VG Hannover, 09.02.2022 - 4 A 3897/20

    Abwägung; Beeinträchtigungsverbot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

  • VG Münster, 08.09.2023 - 1 K 339/23

    Gesamtschule Münster-Roxel muss genehmigt werden

  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448

    Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs

  • VG Karlsruhe, 06.03.2020 - 12 K 5237/19

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau eines Verbrauchermarktes unter

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 1 MN 163/20

    Abwägungserheblichkeit; Acker; Antragsbefugnis; Aussicht; Belange, private; Feld;

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